Der Energieausweis informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes und ist bei Verkauf und Vermietung gesetzlich vorgeschrieben. Wer die Regeln kennt, vermeidet Bußgelder und präsentiert seine Immobilie transparent. Wann der Energieausweis Pflicht ist. Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung müssen Sie den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen und dem Käufer oder Mieter übergeben. Bestimmte Kennwerte gehören zudem bereits in jede kommerzielle Immobilienanzeige. Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis. Der Verbrauchsausweis stützt sich auf den realen Energieverbrauch und ist einfacher zu erstellen. Der Bedarfsausweis bewertet die Gebäudehülle und Anlagentechnik unabhängig vom Nutzerverhalten und ist damit objektiver. Welche Variante zulässig ist, hängt von Gebäudetyp und Baualter ab. Pflichtangaben in Anzeigen. In Immobilienanzeigen müssen Art des Ausweises, wesentlicher Energieträger, Baujahr, Endenergiewert und Effizienzklasse genannt werden. Fehlen diese Angaben, drohen Bußgelder. Erstellen Sie den Ausweis daher rechtzeitig vor der Vermarktung. Gültigkeit und Kosten. Ein Energieausweis ist ab Ausstellung zehn Jahre gültig. Die Kosten sind überschaubar und richten sich nach Ausweisart und Objekt. Achten Sie auf qualifizierte Aussteller, denn fehlerhafte Ausweise können später zu Problemen führen.