Ohne Notar geht beim Immobilienkauf nichts: Der Kaufvertrag muss zwingend notariell beurkundet werden. Dafür fallen Kosten an, die gesetzlich geregelt sind. Dieser Ratgeber zeigt, womit Sie rechnen müssen und was Sie dafür bekommen. Warum ein Notar Pflicht ist. Der Gesetzgeber schreibt die notarielle Beurkundung von Immobilienkaufverträgen vor, um beide Parteien zu schützen und Rechtssicherheit zu schaffen. Der Notar stellt sicher, dass der Vertrag rechtlich einwandfrei ist und der Eigentumsübergang korrekt abläuft. Wie sich die Kosten zusammensetzen. Die Notargebühren umfassen Beurkundung, Betreuungstätigkeiten und Vollzug. Hinzu kommen die Kosten des Grundbuchamts für Vormerkung und Eigentumsumschreibung. Alle Positionen berechnen sich nach dem gesetzlichen Kostenverzeichnis auf Basis des Kaufpreises. Wer die Notarkosten trägt. In der Praxis übernimmt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten. Ausnahme sind bestimmte Positionen wie die Löschung von Grundschulden des Verkäufers, die üblicherweise der Verkäufer zahlt. Der Ablauf beim Notar. Nach Einigung erstellt der Notar den Vertragsentwurf, den beide Seiten in Ruhe prüfen sollten. Beim Beurkundungstermin wird der Vertrag verlesen und unterschrieben. Anschließend organisiert der Notar Vormerkung, Fälligkeit, Zahlung und Umschreibung – ein strukturierter, abgesicherter Prozess.