Ein Immobilienverkauf oder eine Umschuldung während der Zinsbindung kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen. Diese Zahlung an die Bank überrascht viele Eigentümer. Dieser Ratgeber erklärt Hintergründe und Spielräume. Was die Vorfälligkeitsentschädigung ist. Zahlen Sie ein zinsgebundenes Darlehen vorzeitig zurück, entgehen der Bank die vereinbarten Zinsen für die Restlaufzeit. Die Vorfälligkeitsentschädigung gleicht diesen Schaden aus. Ihre Höhe hängt von Restschuld, Restlaufzeit, vereinbartem Zins und aktuellem Zinsniveau ab. Wann sie anfällt. Typischer Auslöser ist der Verkauf der Immobilie während laufender Zinsbindung. Verkaufen Sie, kann die Bank die vorzeitige Ablösung meist nicht verweigern, dafür aber die Entschädigung fordern. Bei reiner Umschuldung ohne Verkauf ist die Rechtslage anders. Das Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren. Nach § 489 BGB dürfen Sie ein Darlehen zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten kündigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Wer diese Frist im Blick hat, kann teure Zahlungen vermeiden. So senken oder vermeiden Sie die Kosten. Prüfen Sie vertragliche Sondertilgungen, die Option einer Darlehensübertragung auf ein Ersatzobjekt und das Sonderkündigungsrecht. Lassen Sie die geforderte Summe im Zweifel überprüfen – Berechnungsfehler zu Ihren Ungunsten sind nicht selten.